Klar kalkuliert.
Festpreis statt Stoppuhr.
Leistungsumfang und Honorar stehen fest, bevor ich starte. Sie wissen vorher, was Sie bekommen und was es kostet. Kein Blick auf die Uhr bei jeder E-Mail.
Neue Kanzlei in München
Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht für Unternehmen, Gründer und Führungskräfte. Persönlich, schnell und zu Festpreisen. In München und digital in ganz Deutschland.
Stationen
01 / Haltung
Gute Rechtsberatung erkennt man nicht an der Länge der Rechnung. Sondern daran, dass Sie danach klarer sehen und schneller entscheiden können.
Festpreis statt Stoppuhr.
Leistungsumfang und Honorar stehen fest, bevor ich starte. Sie wissen vorher, was Sie bekommen und was es kostet. Kein Blick auf die Uhr bei jeder E-Mail.
Ein Kopf statt drei Schnittstellen.
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Compliance greifen im Unternehmen ineinander, beim Deal genauso wie im Tagesgeschäft. Deshalb denke ich sie von Anfang an gemeinsam.
Rückmeldung in 24 Stunden an Werktagen.
Sie sprechen direkt mit mir, nicht mit wechselnden Ansprechpartnern. Klare Prozesse und moderne Tools sorgen dafür, dass Ihr Anliegen nicht liegen bleibt.
02 / Leistungen
Vier Tätigkeitsbereiche, ein Anspruch: Lösungen, die im Unternehmen und im Leben funktionieren. Für Arbeitgeber genauso wie für Fach- und Führungskräfte.
Vom ersten Arbeitsvertrag bis zur sauberen Trennung: Ich begleite Arbeitgeber durch alle Phasen des Arbeitsverhältnisses. Praxisnah, sorgfältig und mit Blick darauf, was im Betrieb wirklich funktioniert.
Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Ich prüfe Ihre Situation, ordne Chancen und Risiken ehrlich ein und verhandle für Sie. Diskret und auf Augenhöhe mit der Gegenseite.
Beim Unternehmenskauf gehen die Mitarbeitenden mit, und mit ihnen Risiken und Chancen. Ich begleite Käufer, Verkäufer und Searcher bei den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um den Deal, vom LOI bis nach dem Closing.
KI-Tools sind im Arbeitsalltag angekommen, die Regeln auch. Mit meiner LL.M.-Masterarbeit zum EU AI Act und zur DSGVO im Rücken helfe ich Unternehmen, KI verantwortungsvoll einzusetzen und Compliance-Pflichten schlank umzusetzen.
03 / Laufende Begleitung
Für Unternehmen, bei denen Personalthemen regelmäßig auf dem Tisch liegen, eine eigene Rechtsabteilung aber noch nicht sinnvoll ist. Sie bekommen eine feste Ansprechpartnerin, einen klar definierten Umfang und ein planbares Monatshonorar.
Ich kenne Ihr Unternehmen, Ihre Vorlagen und Ihre Geschichte. Sie müssen nicht bei jeder Frage neu erklären, worum es geht. Größere Projekte und Streitigkeiten vereinbaren wir separat.
Monatspauschalen ansehenSchnelle Antworten auf die Fragen, die im Alltag entstehen: Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Homeoffice, Abmahnung.
Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Richtlinien, die aktuell bleiben, auch wenn sich Gesetze ändern.
Vorbereitung von Gesprächen, Betriebsvereinbarungen und Beteiligungsverfahren.
Wachstum, Umstrukturierung, KI-Einführung oder Unternehmenskauf: Ich bin früh mit am Tisch.
04 / Honorar
Das Honorar soll zum Mandat passen, nicht umgekehrt. Deshalb gibt es drei Modelle. Welches zu Ihrem Anliegen passt, sage ich Ihnen vorab.
Planbar von Anfang an.
Bei klar abgrenzbaren Aufgaben vereinbaren wir Leistungsumfang und Honorar vorab, verbindlich und in Textform. Keine Überraschungen, kein Blick auf die Uhr bei jeder E-Mail.
Die externe Personalrechtsabteilung.
Ein definierter Umfang, eine feste Ansprechpartnerin, ein planbares Monatshonorar. Ohne für jede Frage ein neues Mandat aufsetzen zu müssen.
Transparent und auf Wunsch gedeckelt.
Bei offenen Sachverhalten oder Streitigkeiten: transparentes Stundenhonorar, Kostendeckel oder vorab gebuchte Stundenpakete. Wir legen gemeinsam fest, was passt.
Ab-Preise für typische Fälle. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach dem Kennenlernen, schriftlich und vor dem Start.
15 Minuten per Video oder Telefon. Sie schildern Ihr Anliegen, ich sage Ihnen, wie ich es lösen würde und was es kostet.
Bis zu 60 Minuten: rechtliche Einordnung, Optionen und konkrete nächste Schritte. Wird bei Beauftragung angerechnet.
Individuell für Ihr Unternehmen, mit allen Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz und kurzer Anleitung für die Personalabteilung.
Prüfung, Strategie, Kündigungsschreiben und Ablaufplan bis zum nachweisbaren Zugang.
Entwurf und Verhandlung mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, auch mit der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite.
Entwurf oder Prüfung für die Gesellschaft, inklusive Vergütung, Bonus, Wettbewerbsverbot und Abberufung.
Regeln für den KI-Einsatz im Team, abgestimmt mit Datenschutz und Mitbestimmung. Mit 90-Minuten-Workshop zur KI-Kompetenz ab 1.490 € netto.
Verfahrensordnung, Meldeweg und Information der Belegschaft. Auf Wunsch übernehme ich als Ombudsperson die interne Meldestelle, sofern kein Interessenkonflikt besteht (§ 15 HinSchG), ab 149 € netto im Monat.
Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB, ausgerichtet an der BAG-Rechtsprechung. Nur eine vollständige Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.
Risikobasierte Prüfung beim Unternehmenskauf (bis 50 Mitarbeitende) mit Red-Flag-Report und Empfehlungen für den Kaufvertrag.
Regeln für Gründer und Gesellschafter: Stimmrechte, Vesting, Ausscheiden, Exit. Notarkosten, falls nötig, separat.
15 Minuten per Video oder Telefon. Sie schildern Ihr Anliegen, ich sage Ihnen, wie ich es lösen würde und was es kostet.
Bis zu 60 Minuten: Ihre Situation, Ihre Optionen, meine Empfehlung. Wird bei Beauftragung angerechnet.
Prüfung der Kündigung, Einschätzung von Erfolgsaussichten und Abfindungschancen, Fristenplan für die Klage.
Prüfung inklusive Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld.
Ich verhandle für Sie mit dem Arbeitgeber: Abfindung, Freistellung, Bonus, Zeugnis und Beendigungsdatum.
Vor der Unterschrift: Was ist üblich, was nicht, und was sollten Sie nachverhandeln?
Analyse der Zeugnissprache und Formulierungsvorschläge für die Korrektur.
Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer vor der Unterschrift: Vergütung, Haftung, D&O, Abberufung und Wettbewerbsverbot.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht nach den gesetzlichen Gebühren. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Die externe Personalrechtsabteilung für Unternehmen. Mindestlaufzeit drei Monate, danach monatlich kündbar. Gerichtliche Verfahren und größere Projekte vereinbaren wir separat.
Für Teams bis etwa 20 Mitarbeitende
450 €/ Monat
netto · 535,50 € brutto
Für Unternehmen bis etwa 75 Mitarbeitende
950 €/ Monat
netto · 1.130,50 € brutto
Für Unternehmen bis etwa 200 Mitarbeitende
1.850 €/ Monat
netto · 2.201,50 € brutto
je Stunde inklusive USt., für Unternehmen 250 € netto. Abrechnung minutengenau nach tatsächlichem Aufwand, mit monatlicher Aufstellung.
Eine verbindliche Obergrenze, vorab vereinbart. Mehr Honorar zahlen Sie nicht. In Gerichtsverfahren liegt der Deckel nicht unter den gesetzlichen Gebühren.
2.677,50 € inklusive USt. (Unternehmen: 2.250 € netto), vorab gebucht und flexibel nutzbar. 10 % günstiger als einzeln.
Mit „ab“ gekennzeichnete Festpreise gelten für typische Fälle und enthalten Post- und Telekommunikationsauslagen; Reise-, Gerichts- und Notarkosten kommen hinzu. Den verbindlichen Festpreis nenne ich Ihnen vor Beginn und vereinbare ihn mit Ihnen in Textform (§ 3a RVG). Netto-Preise (Reiter „Für Unternehmen“ und Monatspauschalen) gelten nur für Unternehmen und Selbstständige; der Bruttobetrag inklusive 19 % Umsatzsteuer steht jeweils dabei. Preise für Privatpersonen enthalten die Umsatzsteuer. Gerichtliche Verfahren rechne ich mindestens nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
05 / Ablauf
Vom ersten Kontakt bis zum Ergebnis in vier klaren Schritten. Ohne Wartezeit und ohne Überraschungen.
Sie schildern kurz Ihr Anliegen, per Video, Telefon oder E-Mail. Ich sage Ihnen offen, ob und wie ich helfen kann.
15 Minuten · kostenlosSie erhalten Leistungsumfang und Festpreis in Textform. Erst wenn Sie zustimmen, geht es los.
In 24 h, werktagsIch bearbeite Ihr Mandat zügig und halte Sie auf dem Laufenden. Digital oder persönlich in München.
Feste AnsprechpartnerinKlare Dokumente, klare Empfehlungen und, wenn Sie möchten, ein Plan für die nächsten Schritte.
Zum vereinbarten Preis06 / Über mich
LL.M. (Lund) · Rechtsanwältin · München
Juristin aus Überzeugung, mit einem Faible für klare Sprache, gute Verträge und Lösungen, die im echten Leben funktionieren.
Mein Weg begann in den Naturwissenschaften: Biologie an der FAU Erlangen-Nürnberg, dann Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung und dem Schwerpunkt Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht. Für meinen LL.M. in European Business Law ging ich an die Lund University in Schweden. In meiner Masterarbeit habe ich mich mit dem EU AI Act beschäftigt, mit Hochrisiko-Anwendungen im juristischen Bereich und dem Zusammenspiel mit der DSGVO.
Praxis habe ich bei KPMG Law in München gesammelt, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, im Gesellschaftsrecht und bei M&A, sowie im Referendariat am Oberlandesgericht München. Besonders geprägt hat mich das Arbeitsrechtsteam von RÖDL in München, wo ich früh Verantwortung in anspruchsvollen Mandaten übernehmen durfte.
Mit meiner eigenen Kanzlei verbinde ich meine Erfahrung aus großen Wirtschaftskanzleien mit dem, was sich Mandanten wünschen: einer festen Ansprechpartnerin, klaren Worten und Preisen, die vorher feststehen.
München
Arbeitsrecht und M&A
Zweites Juristisches Staatsexamen 2026
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht, M&A
Masterarbeit: „The European Artificial Intelligence Act – High-Risk Use Cases for Juridical Purposes and Interplay with the GDPR“
Öffentliches Wirtschaftsrecht, Miet- und Versicherungsrecht
Genehmigungsverfahren, Umweltrecht, ISO 14001 und Pharmarecht für internationale Unternehmen
Diplomjuristin. Schwerpunkt Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht, wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Seminararbeit zum Hinweisgeberschutz bei Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz
Rödl & Partner Nürnberg, Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf., Sozialgericht Nürnberg
Das naturwissenschaftliche Fundament
07 / Wissen kompakt
Drei Dinge, die Unternehmen und Mitarbeitende kennen sollten. Kurz erklärt und ohne Juristendeutsch.
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss schnell sein. Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist kurz und streng.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie es eigentlich nicht wäre (§ 7 KSchG).
Mein Rat: Unterschreiben Sie nichts vorschnell, notieren Sie das Zugangsdatum und lassen Sie die Kündigung sofort prüfen. In dieser frühen Phase liegt oft auch die beste Verhandlungsposition für eine Abfindung.
§§ 4, 7 KSchG
ChatGPT & Co. sind im Arbeitsalltag angekommen. Der EU AI Act verlangt Maßnahmen, die Ihr Team dafür fit machen.
Seit Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals. Die EU hat die Vorgabe 2026 etwas gelockert, abgeschafft ist sie nicht. Praktisch heißt das: klare Regeln, Schulungen und eine saubere Dokumentation.
Eine gute KI-Richtlinie regelt außerdem, welche Daten in welche Tools dürfen, wie Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben und wer Ergebnisse prüft. Gibt es einen Betriebsrat, ist er über den KI-Einsatz zu unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Kann ein Tool Verhalten oder Leistung der Beschäftigten auswerten, bestimmt er mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Art. 4 KI-VO · DSGVO · §§ 87, 90 BetrVG
Wer einen Betrieb übernimmt, übernimmt auch die Arbeitsverhältnisse. Automatisch und kraft Gesetzes.
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Die Beschäftigten müssen vorab in Textform über den Übergang und seine Folgen unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen.
Ist die Unterrichtung fehlerhaft, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Für Käufer und Searcher ist ein sauberes Unterrichtungsschreiben deshalb kein Formular, sondern Risikomanagement.
§ 613a Abs. 1, 5, 6 BGB
Die Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
08 / Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Antwort.
Frage stellenBei klar abgrenzbaren Aufgaben nenne ich Ihnen vorab einen Festpreis, den wir in Textform vereinbaren. Für laufende Themen gibt es Monatspauschalen, für offene Sachverhalte ein transparentes Stundenhonorar, auf Wunsch mit Kostendeckel. Beispiele finden Sie oben unter Preise.
Nicht zwingend. Der Vorteil liegt vor allem in Klarheit und Planbarkeit: Sie kennen Leistungsumfang und Kosten, bevor die Arbeit beginnt. Ändert sich der Umfang, sprechen wir vorher darüber und nicht erst auf der Rechnung.
Ja. In 15 Minuten klären wir, worum es geht und ob Ihr Anliegen bei mir gut aufgehoben ist. Eine rechtliche Prüfung findet in diesem Gespräch noch nicht statt. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot und entscheiden in Ruhe.
Bei einer Kündigung in vielen Fällen ja, wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben. Um die Deckungsanfrage kümmere ich mich auf Wunsch. Liegt nur das Angebot eines Aufhebungsvertrags auf dem Tisch, zahlen Versicherungen dagegen oft nicht. Dann greift mein Festpreis.
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Darauf weise ich vor jeder Mandatsübernahme ausdrücklich hin. Gerichtliche Verfahren rechne ich mindestens nach den gesetzlichen Gebühren ab.
Beide, aber niemals in derselben Sache. Vor jeder Mandatsübernahme prüfe ich mögliche Interessenkonflikte.
Ja. Viele Mandate lassen sich vollständig digital abwickeln, per Video, Telefon und E-Mail. Für vertrauliche Unterlagen vereinbaren wir einen verschlüsselten Weg. Für persönliche Termine bin ich in München für Sie da.
Auf Deutsch, Englisch und Französisch.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, mit einer klaren Einschätzung, wie es weitergeht. Bei Fristsachen wie einer Kündigung melde ich mich schneller.
09 / Kontakt
Erzählen Sie mir kurz, worum es geht. Ich sage Ihnen schnell, ob ich die Richtige bin und wie ich das Mandat aufsetzen und bepreisen würde.